Schwangerenvorsorge

Folgende Vorsorgeleistungen werden in der Schwangerschaft von den gesetzlichen Kassen übernommen:
In der Schwangerschaft sind Vorsorgeuntersuchungen

  • in ca. 4-wöchentlichem Abstand bis zur 32. SSW
  • und dann in 2-wöchentlichem Abstand bis zur Entbindung vorgesehen.

Bitte nehmen Sie diese Termine regelmäßig wahr !

Diese routinemäßige Allgemeinuntersuchung umfasst – neben einem ausführlichen Beratungsgespräch:

  • gynäkologische Untersuchung
  • Gewichtskontrolle
  • Blutdruckmessung
  • Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß, Zucker und Sediment, ggf. bakteriologische Untersuchung
  • Hämoglobinbestimmung (Eisenwert im Blut) ab dem 6. Monat
  • Kontrolle des Standes der Gebärmutter
  • Kontrolle der kindlichen Herztöne
  • Feststellung der Lage des Kindes

Wir führen die routinemäßigen Ultraschalluntersuchungen
zu folgenden Terminen durch:

  • 9. bis 12. SSW (1. Ultraschall-Screening)
  • 19. bis 22. SSW (2. Ultraschall-Screening)
  • 29. bis 32. SSW (3. Ultraschall-Screening)

Dieses Ultraschall-Screening dient der Überwachung der Schwangerschaft. Das Ziel ist die genaue Bestimmung des Schwangerschaftsalters über die Größenmessung des Feten (SSL Scheitel-Steiss-Länge), die Erkennung von Mehrlingsschwangerschaften und die Überprüfung der Kindesentwicklung. Dadurch werden eventuelle Auffälligkeiten und Entwicklungsstörungen beim Feten oft frühzeitig bemerkt. In solchen Fällen werden dann weitere Untersuchungen, z. B. mit hochauflösendem Ultraschall oder auch eine Pränataldiagnostik, veranlasst.

In Paragraph 70 des 5. Teils des Sozialgesetzbuches (SGB 5 §70) schreibt der Gesetzgeber vor: „Die Versorgung der Versicherten muss ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden.“
Aus dieser Grundlage ergibt sich, dass – abgesehen von Sonderfällen – Kassenpatientinnen lediglich die Untersuchungen erstattet bekommen, die Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sind.

Darüber hinaus können wir Ihnen zusätzliche Untersuchungen als Individuelle Gesundheitsleistungen (Igel) empfehlen.

  • Sie werden nur auf Ihren Wunsch hin (vor oder) in der Schwangerschaft durchgeführt
  • Sie müssen in der Regel von Ihnen selbst (bzw. von Ihrer privaten Krankenkasse) bezahlt werden, da sie aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen als nicht wirtschaftlich oder die verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten als nicht ausreichend angesehen werden.
  • Sie sind aber unserer Auffassung nach medizinisch sinnvoll und dienen der Verbesserung Ihrer individuellen Schwangerenbetreuung.

Sie finden diese Zusatzuntersuchungen unter unseren Igel-Leistungen